Gaststättenunterrichtung - Vollzeit
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Beschreibung
Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke. Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Teilnehmer mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittelrecht als vertraut gelten kann. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug der Erlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrolle durch Überwachungsämter keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten.
Zielgruppe
Gewerbetreibende, die eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen möchten
Inhalt
Abschluss
- IHK-Bescheinigung
Hinweis
Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet.