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Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001). Durch die Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten weiterzubilden. (...)
Nach DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001) müssen Elektrofachkräfte die Sicherheitsbestimmungen und möglichen Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Auf Grundlage der Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit, sich zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" weiterzubilden und erwerben damit eine Qualifikation, die es insbesondere Fachkräften mit gewerblich-technischen Berufen erlaubt, festgelegte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräten fachgerecht und sicher durchzuführen. (...)
Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001). Durch die Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten weiterzubilden. (...)
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