Zertifizierter WEG-Verwalter (m/w/d) Kompaktlehrgang zur Prüfungsvorbereitung - Vollzeit - Präsenz
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Beschreibung
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WeMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) schafft den grundsätzlichen Anspruch von Wohnungseigentümern (m/w/d) auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters (§ 19 Absatz 2, Nummer 6 des Wohnungseigentumsgesetzes).
Die seit 01.12.2020 geltende große Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sieht eine neu geschaffene Zertifizierung für Wohnungseigentums-Verwalter (m/w/d) vor.
Hierfür ist das Bestehen einer IHK-Sachkundeprüfung erforderlich.
Als zertifizierter Verwalter (m/w/d) darf sich nach § 26a Absatz 1 WEG nur bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er bzw. sie über die für die Tätigkeit als Verwalter (m/w/d) notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Dieser Kompaktlehrgang soll einen vertiefenden Überblick über die verschiedenen relevanten Gebiete verschaffen und dadurch eine Vorbereitung für die Prüfung an einer Industrie- und Handelskammer bieten.
Inhalt
Grundlagen der Immobilienwirtschaft
Rechtliche Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Relevante Verträge
- BGB Berufsrecht
- Rechtsdienstleistungsgesetz
- Weitere Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen: Wohnungseigentumsgesetz
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- Teilungserklärung
- Aufteilungsplan
- Gemeinschaftsordnung
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Rechte und Pflichten des WEG-Verwalters
- Rechte und Aufgaben des Verwaltungsbeirats
Technische Grundlagen
- Haustechnik
- Mängel
- Verkehrssicherungspflichten
- Erhaltungsplanung
- Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
- Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
- Fördermittel
Kaufmännische Grundlagen
- Allgemeine kaufmännische Grundlagen
- Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung
- Externes und internes Rechnungswesen
- Spezielle kaufmännische Grundlagen in der WEWG-Verwaltung
- Sonderumlagen/Erhaltungsrücklage
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
- Hausgeldvorschüsse
- Mahnwesen
Abschluss
- IHK-Bescheinigung
Hinweis
Personen, die sowohl als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter tätig sind, müssen insgesamt 40 Weiterbildungsstunden nachweisen.!!!
das Gleiche gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen.
Die Anzahl der Unterrichtsstunden dieses Seminares dienen diesem Weiterbildungsnachweis.