Unterrichtung Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO - Vollzeit
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Beschreibung
Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
Zielgruppe
Inhalt
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Zulassungsvoraussetzungen
Es gilt die Bewachungsverordnung in § 3 Absatz 1:
„Die zu unterrichtende Person muss über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen“.
Das sprachliche Verstehen ist somit Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. Dies ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme.Abschluss
- IHK-Bescheinigung