AHLE-252

Lieferantenerklärungsmanagement - Vollzeit - Präsenz

IHK Akademie SBH

Beschreibung

Die EG hat mit zahlreichen Drittländern Verträge geschlossen, in denen gegenseitig Zollvergünstigungen eingeräumt werden. Dabei sind genau definierte Anforderungen an den Ursprung der Waren und an dessen Nachweis geknüpft. Die Verpflichtung zum Nachweis obliegt regelmäßig dem Exporteur, der in vielen Fällen auf die Mitwirkung der Lieferanten von Handelswaren oder Vorerzeugnissen angewiesen ist. In diesem Zusammenhang gibt es sowohl bei den Anfordernden als auch bei den ausstellenden Unternehmen oftmals eine ganze Reihe von Fragen über Inhalt und Aufbau der Lieferantenerklärungen. Die Teilnehmer erhalten die aktuellen Informationen über die Erfordernisse und Verpflichtungen, den vorgeschriebenen Inhalt sowie den Aufbau von Lieferantenerklärungen.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus international operierenden Unternehmen, die Lieferantenerklärungen abgeben oder die Erklärungen bei Ihren Lieferanten und von deren Zulieferern anfordern

Inhalt

  • Was ist eine Lieferantenerklärung?
  • Sind Zulieferer zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen verpflichtet?
  • Kann in einer Lieferantenerklärung auch ein anderer als EG-Ursprung bescheinigt wer-den? / Was sind „Ursprungszeugnisse“ der EG?
  • Wann liegt eine ausreichende Be- oder Verarbeitung vor?
  • Welche Angaben erfordert die Zeile in der Lieferantenerklärung „... und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit... entsprechen“?
  • Konsequenzen bei falsch bescheinigtem Ursprung / Wie funktioniert das zollamtliche Kontrollverfahren?
  • Welche Besonderheiten gelten im Warenverkehr mit der Türkei?
  • Unterschiede der alten VO (EG) 3351/83 zur aktuellen VO (EG) 1207/2027
  • Vorstellung der Neuregelung und Tipps für die praktische Umsetzung

Abschluss

Hinweis

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