KATCHT-251

Hundetrainer (m/w/d) - Berufsbegleitend - Präsenz

IHK Akademie SBH

Beschreibung

Ziel dieses Lehrgangs ist es, die nötige und sinnvolle Sachkunde im Bereich des Hundetrainings nach dem aktuellen Wissensstand zu erwerben, beziehungsweise aufzufrischen.

Durch den modular aufgebauten Lehrgang haben Sie die Option, den Lehrgang komplett zu absolvieren und damit abschließend die benötigte Sachkunde zu erlangen, um als Hundetrainer, Ausbilder, oder dergleichen tätig werden zu können. Alternativ dazu können Sie auch Unterrichtseinheiten einzelner Module besuchen, um Ihr Fachwissen in den favorisierten Bereichen zu ergänzen.

Zielgruppe

Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich in erster Linie an werdende Hundetrainer. Ferner auch zugelassene Hundetrainer, Ausbilder und Übungsleiter aus Hundesportvereinen, aber natürlich auch an jeden interessierten Hundehalter.

Inhalt

Modul 1: Kundenkommunikation

  • Grundlagen der Kommunikation | Kommunikationsarten, Kommunikationstypen, Körpersprachen
  • Exkurs: Online Services und Social Media
  • Kommunikationsmodelle
  • Fragearten und Aktives Zuhören       
  • Feedback geben |nehmen
Modul 2: Allgemeines theoretisches Wissen:

  • Abstammung / Domestikation des Hundes
  • Entwicklungsphasen (I)
  • Haltung, Pflege und Ernährung
  • Sinne, Körpersprache (I) und Verhalten
  • Haftung und Versicherung
  • Recht
Modul 3: Veterinärmedizin:
  • Erste-Hilfe am Hund
  • häufige Krankheiten / Parasiten
  • Impfungen, Parasitenprävention
  • auf den Menschen übertragbare Krankheiten
  • Läufigkeit, Trächtigkeit, Kastration, Sterilisation

Modul 4: Physiologie:

  • Anatomie/ Körperbau
  • Bewegungsapparat
  • “Trainings-“ Möglichkeiten mit HD, ED etc.
  • warm up / cool down
  • Entspannungstechniken / Reflexzonen

Modul 5: Unternehmensgründung/-führung:

  • Unternehmensgründung/-voraussetzung
  • Unternehmensformen
  • Buchhaltung/Steuer
  • Versicherungen Hundeschule/-trainer
  • Zusatzverkäufe (Futter, Ausrüstung etc.)
  • Onlineservice, soziale Medien
  • Preisgestaltung
  • AGB

Modul 6: Fachtheorie:

  • Das Wesen des Hundes
  • Entwicklungsphasen (II)
  • Lerngesetze/-formen, Erziehung, Konditionierung
  • Triebe, Instinkte, Hormone
  • Ausdrucksverhalten, Körpersprache
  • Verhalten (Angst, Aggression, Zwang)
  • Reize, Stress
Modul 7: Theoretische Praxis:
  • Trainingsmethoden, -aufbau, -techniken
  • Kommunikation mit dem Hund
  • Welpenschule
  • Junghundschule
  • Gruppenangebote/ -kurse – Aufbau und Strukturierung
  • Analyse / Einzeltraining
  • Bestätigung und Korrektur
  • Prüfungen und Vorbereitung

Voraussetzungen

zum Zertifikatslehrgang ,,Hundetrainer IHK'' sind keine Vorraussetzungen notwendig.! Unser Zertifikatslehrgang berechtigt Sie nicht Gewerbsmäßig zur Falls Sie nach dem Kurs eine selbstständigkeit als Hundetrainer anstreben, müssen Sie zwingend die ausgeschriebenen Hinweise beachten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihr Veterinäramt vor Ort.

Hinweis

Wichtiger Hinweis:

der Zertifikatslehrgang alleine berechtigt nicht unmittelbar zur selbständigen Tätigkeitsaufnahme, sondern kann u.U. (Einzelfall- und Veterinäramtsabhängig) als Sachkundenachweis herangezogen werden.

Allgemeine Information:

Seit dem 01.08.2014 bedarf derjenige, der gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anleitet nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

  • Von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn diese selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung durchgeführt wird.
  • Wird die Tätigkeit nicht gewerbsmäßig ausgeführt (z.B. gemeinnütziger Verein), so ist keine Erlaubnis erforderlich und wird auch nicht erteilt.
  • Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist, dass die verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt. Des Weiteren müssen Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Hundeausbildung genutzt werden, geeignet sein und dürfen den Hunden keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen können.
  • Als Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit ist ein polizeiliches Führungszeugnis (Original) vorzulegen.
  • Nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 TierSchG darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
    Die Behörde prüft die Sachkunde des Antragstellers im Einzelfall aufgrund der Darlegungen und Nachweise im Antrag (bisherige Tätigkeit, jede Art von relevanter Aus-, Fort- oder Weiterbildung, erfolgreich abgelegte Prüfungen).
  • Reichen die dargelegten Kenntnisse und/oder Fähigkeiten nicht aus, kann der Antragsteller nicht als verantwortliche Person benannt werden. Es sind ggf. weitere Nachweise bzw. eine Nachqualifikation einzureichen.
  • Sind gute Qualifikation und praktische Fähigkeiten vorhanden, wurde aber keine anerkannte Aus- oder Weiterbildung absolviert, ist im Regelfall ein Fachgespräch durchzuführen. Dieses besteht aus einem theoretischen (DOQ-Test Version Pro) und einem praktischen Teil.

Bei Nachweis einer geeigneten und anerkannten Aus- oder Fortbildung (z. B. Sachkundeprüfung bei einer Tierärztekammer bzw. bei einer Industrie- und Handelskammer) wird auf das Fachgespräch verzichtet und die Sachkunde anerkannt. Anerkannt werden u.a. die Ausbildung der ATN Schweiz, des CANIS-Zentrums für Kynologie und des Berufsverbands der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. (Hundeerzieher/-in und Verhaltensberater/-in IHK).

das IHK Zertifikat kann gegebenenfalls zum Nachweis der Sachkunde bei Antragsstellung nach §11 TierSchG herangezogen werden kann.

Wenn die Behörde dennoch ein Fachgespräch (DOQ 2 Pro – Test) verlangt bietet der Lehrgang eine solide Basis für dieses.

Sie haben noch Fragen?
In unseren FAQs finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu uns, unseren Lehrgängen, den Teilnahme-, Stornierungs- und Prüfungsbedingungen und mehr.