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Beschreibung
Haben Sie in Ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem intern eingerichtet oder planen Sie die Umsetzung? Dann sind Sie in diesem IHK-Online-Sprint genau richtig. Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten.

Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben bei gleichzeitigem Schutz der Hinweisgebenden Personen. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Der IHK-Online-Sprint umfasst drei Termine à 60 Minuten und erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (Fachkunde).
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