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Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. (...)
Sie lernen Schwachstellen und Sicherheitslücken zu erkennen und zu vermeiden, Maßnahmen zum Schutz wichtiger Daten zu ergreifen sowie die DSGVO kennen.
Sie erlernen, wöche Punkte beim Datenschutz zu beachten sind und wie diese gemeinsam mit den Mitarbeitenden umgesetzt werden.