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Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
Sie lernen was für die Überwachung und Analyse des Umgangs mit personenbezogenen Daten in einem Unternehmen notwendig ist.
Sie lernen Schwachstellen und Sicherheitslücken zu erkennen und zu vermeiden, Maßnahmen zum Schutz wichtiger Daten zu ergreifen sowie die DSGVO kennen.
Lernen Sie die rechtlichen Grundlagen kennen, wann und wie Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Mit Praxis-Workshop an Tag 2 zur konkreten Anwendung des Erlernten.