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Unterrichtung Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO (1 Termin) Zu Detailseite wechseln
Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
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IT-Sicherheit - Hackerwissen für Administratoren und IT-Sicherheitsbeauftragte (1 Termin) Zu Detailseite wechseln
Sie lernen Schwachstellen und Sicherheitslücken zu erkennen und zu vermeiden, Maßnahmen zum Schutz wichtiger Daten zu ergreifen sowie die DSGVO kennen.
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