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Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
Sie erlernen die vielfältigen Herausforderungen zu meistern, die eine Beförderung zur Führungskraft mit sich bringt.
Die Auszubildenden erhalten in diesem Seminar die Möglichkeit, ihre Präsentation im Teilnehmendenkreis vorzustellen. (...)
Alle Personen, die in Gaststätten, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmitteleinzelhandel, etc. arbeiten, erlernen in diesem Seminar mit der neuen Lebensmittelverordnung umzugehen. (...)
Lernen Sie wie Sie sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb positionieren und junge Erwachsene für die betriebliche Ausbildung und Ihr Unternehmen begeistern.
Neu im Programm
Sie lernen mehr über die psychische und physische Belastbarkeit, die Fürsorgepflicht die Sie als Führungskraft für Ihre Mitarbeitenden tragen und wie Sie eine Leitkultur des gesunden Führens etablieren können.
Erweiterte und tiefergehende Möglichkeiten von Excel kennenlernen und an praktischen Beispielen üben. Viele Tipps & Tricks. (...)
Das Seminar befähigt Sie, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Sie bereiten sich auf die praktische Umsetzung im Unternehmen vor, lernen Lösungsansätze auf andere Buchungen zu übertragen und üben mit der FIBU Software Lexware.
Die Warennummer/Zolltarifnummer! Eine zentrale Aussage in jeder Zollanmeldung mit Konsequenzen. Die richtige Warennummer zu finden ist unumgänglich. Warum? Sowohl auf der Import- als auch auf der Exportseite werden Zoll- und Steuersätze, Genehmigungspflichten und weitere zollrechtliche Maßnahmen zunächst nach der angemeldeten Warennummer beurteilt.