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Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.
Der Gewerbetreibende, der eine Gaststätte eröffnen oder übernehmen will, kommt täglich mit Lebensmitteln in Kontakt. Er muss wissen, wie Lebensmittel zu behandeln oder aufzubewahren sind, wie die notwendigen Hygieneregeln lauten. (...)
Sie erhalten das Wissen zur Gestaltung einer systematischen und zielorientierten betrieblichen Ausbildung und werden auf die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung vorbereitet.
Sie lernen die wichtigsten Aspekte für eine gelungene Präsentation kennen - von der Vorbereitung, über die Erstellung bis hin zur überzeugenden Durchführung.
Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie eine Versammlung ordnungsgemäß vorbereiten, effizient leiten und Beschlüsse rechtssicher fassen. Durch die Diskussion von Fragestellungen aus der Verwalterpraxis und Übungen werden Sie sich aktiv auf die professionelle Durchführung vorbereiten. Kurzum: Sie fühlen sich im Umgang mit Ihren Kunden vor, während und nach Ihrer Eigentümerversammlung sicher.
Grundlegende Befehle und Möglichkeiten von Excel kennenlernen und an praktischen Beispielen üben. Viele Tipps & Tricks. (...)
Sie lernen ihre Mitarbeitenden mental stark zu führen und als Beratender, Coach und Vorbild zur Verfügung zu stehen.
Sie erfahren wie Sie Ihre Führungs- und Vorbildfunktion im Unternehmen weiterentwickeln und das Gelernte wirksam umsetzen können.
Sie lernen, Mitarbeitende effizient zu führen und die spezifischen Herausforderungen, denen Sie als Meister gegenüberstehen, erfolgreich zu bewältigen.
Die in Buchführung I und II erworbenen Kenntnisse werden erweitert und vertieft. Bei Besuch der Seminare I-III kann mit den Abschlusstest das IHK-Zertifikat „Fachkraft für Finanzbuchhaltung“ erworben werden.