SIVLS-253

Vorbereitungslehrgang - Sachkundeprüfung nach § 34a GewO - Vollzeit - Präsenz

IHK Akademie SBH
Neu im Programm

Beschreibung

Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) und die Bewachungsverordnung sind die gesetzlichen Grundlagen für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und den der Bewachungsordnung. Mit dieser gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Personen, die Verantwortung für die Sicherheit (Bewachung) fremden Lebens und Eigentums tragen, zuverlässig (im behördlichen Sinn) sind und sich für diese Tätigkeiten auch eignen.

Zielgruppe

Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung (SKP) gemäß § 34a GewO richtet sich an Personen, die über die Inhalte einer Unterrichtung hinaus in folgenden Bereichen qualifiziert sind

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z. B. Citystreifen).
  • Schutz vor Ladendiebstahl (z. B. als Kaufhausdetektiv (m/w/d)).
  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (z. B. als Türsteher (m/w/d)).
  • Leitung der Bewachung in Unterkünften für Geflüchtete.
  • Leitung der Überwachung bei zutrittsgeschützten Großveranstaltungen.

Der erfolgreiche Abschluss der SKP ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung einer selbständigen Tätigkeit im Bewachungsgewerbe.

Inhalt

Die Inhalte der Schulung zur Sachkundeprüfung (SKP) basieren auf den gesetzlichen Grundlagen der Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO). Dabei werden 9 Sachgebiete behandelt, die wesentlich für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung sind. Diese schriftliche Prüfung umfasst 72 Fragen im „Multiple-Choice“-Verfahren. Im Anschluss bietet die mündliche Prüfung den Prüflingen die Möglichkeit, ihr erlerntes Wissen praxisnah und fundiert unter Beweis zu stellen.

Voraussetzungen

Alle teilnehmenden Personen müssen über die für die Ausübung der Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Diese Sprachkenntnisse müssen mindestens dem Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen. Grundlegende Fähigkeiten im Sprechen, Lesen und inhaltlichen Verstehen sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme.

Wichtige Nachweise:

  • Das Kompetenzniveau B1 ist durch ein entsprechendes Zertifikat nachzuweisen
  • Zusätzlich ist der Nachweis über die Unterrichtung gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) erforderlich

Abschluss