EEUEFTAP-243

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Aufbaumodul (Photovoltaik) - Vollzeit

IHK Akademie SBH
Neu im Programm

Beschreibung

Die Qualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erfolgt im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3).
Im Grundmodul werden Sie umfassend in die Grundlagen der Elektrotechnik und auf Gefahrenquellen im Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Unfällen einzuleiten sind.
Um die Qualifikation zu erlangen, muss zusätzlich noch das Aufbaumodul entsprechend Ihres Tätigkeitsprofils besucht werden.

Auswahlhilfe für das Aufbaumodul:
Das Aufbaumodul Photovoltaik richtet sich an all jene Personen, die in ihrer anschließenden Funktion als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" hauptsächlich zum Montieren von Photovoltaikanlagen eingesetzt werden sollen.

Das Aufbaumodul Steuerungstechnik richtet sich an all jene Personen, die in ihrer anschließenden Funktion als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" hauptsächlich im Bereich von Steuerungen tätig sind. Dies kann beispielsweise der Austausch von Motoren oder von elektrotechnischen Betriebsmitteln in Steuerungen sein.

Zielgruppe

Das Aufbaumodul Branchenübergreifend richtet sich an alle Berufsgruppen

Inhalt

  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Arbeiten nur im spannungsfreien Zustand durchführen
  • Spannungsfreiheit mit geeigneten Messeräten prüfen
  • Einstieg in die Geräteprüfung nach VDE 0701 (DIN EN 5067) und VDE 0702 (DIN EN 50699)
  • Inbetriebnahmeprüfung nach DIN - VDE 0100-600
  • Anschluss- und Austausch von elektrotechnischen Betriebsmitteln einer PV - Anlage
  • Grundlagen Photovoltaik
  • Bestandteile einer PV - Anlage
  • Wechselrichter, Module, Optimierer, Montagesysteme
  • Bearbeitung von starren und flexiblen Leitungen
  • Potentialausgleich fachgerecht herstellen
Hinweis: Für die anschließende Bestellung im Betrieb zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist eventuell eine betriebliche Fachausbildung notwendig.

DGUV Grundsatz 303-001:
"Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen"

Voraussetzungen

Zertifikat: "Grundmodul zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"

Abschluss