EEUEFTA2-245

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - (EFKfT) - Aufbaumodul - Steuerungstechnik - Vollzeit

IHK Akademie SBH

Beschreibung

Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Vorschrift 3 (Grundsatz 303-001). Durch die Handwerksordnung haben Sie die Möglichkeit sich zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten weiterzubilden.

Elektrofachkräfte müssen aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrungen sowie Kenntnisse der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen mögliche Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Für Personen, die diese Arbeiten selbstständig ausführen sollen, ist eine Qualifikation zur Elektrofachkraft notwendig, die auf das erlaubte Tätigkeitsfeld beschränkt ist. Mit der Ausbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften besonders aus gewerblich-technischen Berufen erlaubt, bestimmte Arbeiten (festgelegte Tätigkeiten) bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen oder Elektrogeräte sicher und fachgerecht durchzuführen.

Zielgruppe

Alle Personen aus verschiedenen Branchen, z. B. Maschinenbediener, Einrichter, Servicepersonal, Schreiner, Küchenmonteure, Hausmeister, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, aber als „Elektrofachkraft für festgelegte Arbeiten“ anerkannt werden wollen und einer verantwortlichen Elektrofachkraft unterstellt sind

Inhalt

Inhalte nach DGUV Vorschrift 3:
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Arbeiten nur im Spannungsfreien Zustand durchführen
- Spannungsfreiheit mit geeigneten Messeräten prüfen
- Einstieg in die Geräteprüfung nach DIN- VDE 0701-0702 und DIN- VDE 0113
- Anschluss- und Austausch von elektrotechnischen Betriebsmitteln
- Einfache Verdrahtungsarbeiten
- Bearbeitung von starren- und flexiblen Leitungen
- Aufbau von Motorsteuerungen


Für die anschließende Bestellung im Betrieb zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist eventuell eine Betriebliche Fachausbildung notwendig. DGUV Grundsatz 303-001: "Soweit in der Grundausbildung betriebsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten für die festgelegten Tätigkeiten nicht vermittelt werden können, ist die Grundausbildung durch eine betriebliche Fachausbildung zu ergänzen"

Abschluss

Hinweis

Für die anschließende Bestellung im Betrieb zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" ist eventuell eine Betriebliche Fachausbildung notwendig.

Wichtig:
Das Zertifikat "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" erhalten Sie erst wenn Sie beide Module (Grundmodul und Aufbaumodul) erfolgreich abgeschlossen haben.
Bei Besuch des Grund- und Aufbaumoduls ist vorbehaltlich eine ESF-Förderung möglich.